Gasprüfungen GAP/GWP

Gasanlagenprüfung (GAP): Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgerüstet sind, haben im Zusammenhang mit jeder Reparatur der Gasanlage eine Gasanlagenprüfung durchführen zu lassen. Dies gilt auch, wenn die Gasanlage durch Brand oder Unfall beeinträchtigt wurde. Diese Prüfung darf von verantwortlichen Personen in anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder GTÜ-Prüfingenieuren durchgeführt werden, die hierfür eine spezielle Anerkennung haben. Auch ich biete diese amtliche Leistung an.

Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP): Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit eingebunden. Diese darf zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.

Erfahren Sie beim GTÜ- Info-Dienst mehr rund um das Thema Gasfahrzeuge oder wenden Sie sich an Ingenieurbüro Alexander Schermann.